Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DIENSTE VON VERONYM
1. Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen dem Kunden und der Veronym Holding GmbH (Bellevuestraße 1, 10785 Berlin vertreten durch den Geschäftsführer Nils Hantelmann) (nachfolgend: „Veronym“) geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Veronym ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Kunden, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, abweichen, oder diese ergänzen, wird zurückgewiesen. Eine Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Bestimmungen erfolgt nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung durch Veronym.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht für Verbraucher bestimmt, sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen i.S.v. § 310 Abs. 1 BGB. Mit der Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde, dass er die Dienste im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit nutzen wird.
1.4. Der Kunde bestätigt, dass er die AGB und sämtliche anderen Bestimmungen gelesen hat, bevor er den Auftrag ausgelöst hat.
1.5. Wenn der Kunde sich für eine kostenlose Probe für die Dienste von Veronym registriert, gelten diese Geschäftsbedingungen ebenso für die Nutzung dieser Dienste.
1.6. Der Kunde akzeptiert und bindet sich an diese Geschäftsbedingungen, indem er den Bestellvorgang auslöst und /oder den Veronym-Client aktiviert, bzw. den Veronym-Client nutzt und nutzen lässt.
2. Bestellung, Änderung, Erneuerung und Vertragsabschluss
2.1. Der Kunde nimmt die Dienste von Veronym durch eine Bestellung ebenso entgeltlich in Anspruch wie durch die weitere Nutzung der Dienste (Veronym-Client) über den Ablauf der Vertragslaufzeit hinaus.
2.2. Alle Informationen, die auf der Webseite von Veronym oder in anderen Informationsmedien zu finden sind, stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
2.3. Durch Anklicken des „Jetzt bestellen“-Buttons gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Dienste ab.
2.4. Der erste Vertrag kommt durch eine Bestätigung durch Veronym zu Stande. Veronym ist nicht verpflichtet, das Angebot des Kunden zum Vertragsschluss anzunehmen.
2.5. Veronym ist nicht verpflichtet, dem Kunden Dienstleistungen zu erbringen, bis Veronym ein gültiges Bestellformular erhält.
2.6. Der Kunde beauftragt und Veronym verpflichtet sich, dem Kunden die Dienste gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag und dem Bestellformular während der Vertragslaufzeit zur Verfügung zu stellen.
2.7. Der Kunde erteilt Aufträge und Veronym nimmt Aufträge zur Erbringung der Dienstleistungen nur in Form von ordnungsgemäß unterschriebenen (auch elektronischen) Auftragsformularen an. Alle ausgeführten Aufträge sind nicht stornierbar und alle gezahlten Beträge sind nicht erstattungsfähig. Vorbehaltlich der Klausel 4. kann die gekaufte Anzahl der von den Diensten abgedeckten Lizenzen verwendet und auf Wunsch des Kunden innerhalb des Unternehmens des Kunden bewegt werden.
2.8. Der Kunde kann während der Laufzeit des Vertrages jederzeit eine zusätzliche Anzahl von Lizenzen oder Funktionalitäten der Dienste erwerben.
2.8.1. Die Laufzeit dieser zusätzlichen Dienstleistungen erlischt zusammen mit der Laufzeit der ursprünglich erworbenen Dienstleistungen, d.h. alle von Veronym an den Kunden erbrachten Dienstleistungen enden mit Ablauf der Vertragslaufzeit, sofern sie nicht früher teilweise gekündigt werden.
2.8.2. Die zusätzliche Anzahl von Lizenzen oder Funktionalitäten der Dienste kann mit Hilfe eines neuen Bestellformulars erworben werden, das dem Kunden nach der Anmeldung im Kundenkonto zur Verfügung steht.
2.8.3. Die auf dem neuen Bestellformular angegebene Vertragslaufzeit ist die verbleibende Zeit bis zum Ablaufdatum der Vertragslaufzeit für die ursprünglich erworbenen Dienstleistungen.
2.8.4. Nach Erhalt des neuen Auftragsformulars sendet Veronym seine Annahme einschließlich der Angaben zur Vergütung der hinzugefügten Dienste oder die Anzahl der Lizenzen bis zum Ende der verbleibenden Vertragslaufzeit zurück.
3. Nutzung der Dienste
3.1. Der Kunde erhält eine nicht-exklusive und nicht-übertragbare Lizenz zur Nutzung der Dienste. Die Lizenz erstreckt sich ausschließlich auf den vereinbarten Funktionsumfang, vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen, die im Dienstleistungsvertrag oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sind.
3.2. Der Kunde muss dem Dienstleistungsvertrag mit Veronym sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Veronym zustimmen. Der Zugang und die Nutzung der Dienste setzen die Zustimmung des Kunden voraus.
3.3. Der Kunde ist berechtigt, die Software ausschließlich für die bei Abschluss des Vertrages angegebene Anzahl an Lizenzen zu nutzen.
3.4. Jede vom Kunden erworbene Lizenz darf nur von einem einzelnen Endnutzer für den Zugriff auf die Dienste und deren Nutzung verwendet werden. Der einzelne Endnutzer ist dazu berechtigt, die Dienstleistung mit einem Gerät zu verwenden und 50 GB ausgehenden Datenverkehr pro Monat zu verursachen.
3.5. Veronym behält sich das Recht vor, das Produkt selbst oder seinen Funktionsumfang jederzeit zu ändern. Bei umfangreichen Änderungen wird Veronym alle vertretbaren Anstrengungen unternehmen, den Kunden über die Änderungen zu informieren.
3.6. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sein Kauf von Dienstleistungen weder von der Bereitstellung zukünftiger Funktionen oder Features abhängig ist, noch von mündlichen oder schriftlichen öffentlichen Kommentaren von Veronym in Bezug auf zukünftige Funktionen oder Features.
4. Lizenzbeschränkungen
4.1. Der Kunde ist ausschließlich zu Backup-Zwecken berechtigt, eine Kopie der Software anzufertigen. Die Kopie muss zerstört werden, wenn die Lizenz abläuft oder der Kunde das Recht zur Nutzung der Software verliert.
4.2. Dem Kunden ist die Nutzung ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch gestattet.
4.3. Jede rechtswidrige Nutzung ist untersagt. Der Kunde darf insbesondere nicht (und wird es auch keinem Dritten gestatten oder ermöglichen):
- die Software modifizieren, kopieren, anzeigen, neu veröffentlichen oder abgeleitete Werke erstellen, die auf Software basieren, die für die Erbringung der Dienste verwendet wird;
- ein Reverse Engineering der Software durchführen, die für die Erbringung der Dienste verwendet wird;
- auf die Software zugreifen, die für die Erbringung der Dienste verwendet wird, um ein wettbewerbsfähiges Produkt oder eine wettbewerbsfähige Dienstleistung zu erstellen, oder Ideen, Merkmale, Funktionen oder Grafiken der Software kopieren, die für die Erbringung der Dienste verwendet wird;
- die Software verwenden, die für die Erbringung der Dienste verwendet wird, um Spam oder anderweitig doppelte oder unaufgeforderte Nachrichten unter Verletzung geltender Gesetze und/oder Vorschriften zu senden;
- die Software, die für die Erbringung der Dienste verwendet wird, verwenden, um verletzendes, obszönes, bedrohliches, verleumderisches oder anderweitig rechtswidriges Material zu senden;
- die Software, die für die Erbringung der Dienste verwendet wird, verwenden, um auf blockierte Dienste zuzugreifen, die gegen geltende Gesetze und/oder Vorschriften verstoßen;
- die Software, die für die Erbringung der Dienste verwendet wird, verwenden, um Viren, Würmer, Zeitbomben, Trojanische Pferde oder anderen schädlichen oder bösartigen Code, Dateien, Skripte, Agenten oder Programme zu senden oder zu speichern;
- die für die Erbringung der Dienste verwendete Software verwenden, um automatisierte Abfragen auf Websites durchzuführen;
- die Integrität oder Leistung der Dienste oder der darin enthaltenen Daten stören;
- versuchen, unbefugten Zugriff auf die Software zu erhalten, die für die Erbringung der Dienste oder der damit verbundenen Systeme oder Netzwerke verwendet wird;
- Marken, Logos, Urheberrechte oder andere Hinweise, Legenden, Symbole oder Etiketten, die von Veronym im Rahmen der Erbringung der Dienste verwendet werden, entfernen oder ändern;
- Penetrations- oder Lasttests an Diensten der Cloud von Veronym ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Veronym durchführen;
- die Dienste im Rahmen einer Vereinbarung mit den Subunternehmern von Veronym oder ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Veronym anfordern, Benchmarking oder vergleichende Studien oder Analysen durchführen, die die Dienste aus irgendeinem Grund oder Zweck betreffen, es sei denn, in begrenztem Umfang ist es unbedingt erforderlich, um die Eignung der Dienste für die Zusammenarbeit mit den internen Systemen des Kunden zu bestimmen.
5. Bezahlung und Zahlungsbedingungen
5.1. Rechnungsstellung: Alle von Veronym ausgestellten Rechnungen weisen den Rechnungsbetrag in Euro (EUR) aus. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Rechnungsbetrag vollständig gezahlt wird, sofern die Landeswährung des Kunden eine andere als die Rechnungswährung ist.
5.2. Rechnungszeitraum: Nach Wahl des Kunden stellt Veronym dem Kunden die Rechnung in monatlichen oder jährlichen Raten. Veronym berechnet alle festen monatlichen oder jährlichen Vergütungen im Voraus.
5.3. Alle Rechnungen sind 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Erfolgt innerhalb der Zahlungsfrist keine Zahlung gerät der Schuldner in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) ohne dass es einer Mahnung bedarf.
5.4. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das von Veronym angegebene Bankkonto, sofern auf der Rechnung nicht anders angegeben.
5.5. Der Auftraggeber hat Veronym innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Rechnung den Betrag mitzuteilen, den er vernünftigerweise bestreitet. Unterlässt der Auftraggeber die Mitteilung von Streitigkeiten, so gilt dies als Annahme der auf der Rechnung angegebenen Beträge. Der Auftraggeber ist berechtigt, Zahlungen nur in angemessener Höhe zurückzuhalten. Außer im Falle einer Pflichtverletzung sind die Zahlungsverpflichtungen nicht kündbar und die gezahlten Vergütungen nicht erstattungsfähig.
5.6. Steuern: Die in der Vergütungsübersicht und in den Auftragsformularen aufgeführten Vergütungen sind Nettobeträge und beinhalten keine Steuern, wie z.B. Mehrwertsteuer und Quellensteuern, oder ähnlichen Steuern oder staatliche Gebühren oder Zuschläge, die auf sie anwendbar sind und die dem Kunden in Übereinstimmung mit dem lokalen Recht in Rechnung gestellt werden.
5.7. Der Kunde verpflichtet sich, Veronym alle diese Steuern oder Gebühren zu zahlen oder zu erstatten. In Bezug auf die Quellensteuer zahlt der Kunde die gegebenenfalls erforderlichen zusätzlichen Beträge, so dass Veronym den Betrag erhält, den es ohne den Einbehalt erhalten hätte. Veronym unternimmt angemessene Anstrengungen, um den Kunden auf seine etwaige Anfrage hin, über die anwendbaren Steuern zu informieren, vorausgesetzt, dass das Versäumnis von Veronym, den Kunden zu informieren, Veronym nicht daran hindert, die Zahlung oder Rückerstattung einer solchen Steuer zu verlangen.
5.8. Nichtzahlung: Die Nichtzahlung von Vergütungen gemäß dem Dienstleistungsvertrag durch den Kunden, mit Ausnahme von Streitigkeiten gemäß Ziffer 5.6, berechtigt Veronym, die gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen und die Dienste nach Maßgabe folgender Bestimmungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, sofern:
- Veronym den Kunden sieben Tage im Voraus über seine Absicht informiert hat und
- der Kunde die überfälligen Beträge während dieser Zeit nicht bezahlt hat.
5.9. Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten auch für die Rechnungsstellung der fälligen Vergütungen, die im automatischen Verlängerungsverfahren erhoben werden.
6. Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
6.1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er:
- die Dienste ausschließlich für interne Geschäftszwecke zu nutzen;
- nur den Mitarbeitern des Kunden den Zugang zu den Diensten zu gestatten; und
- Veronym keine Kundendaten zur Verfügung zu stellen, die personenbezogene Daten oder Geschäftsgeheimnisse darstellen; und
- nicht auf die Dienste einer verbotenen Nation zuzugreifen oder diese zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Sudan, die Krim-Region der Ukraine oder ein anderes Land oder eine andere Region, die zu einer verbotenen Nation wird.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die in diesem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Regeln für die Nutzung der Dienste strikt einzuhalten.
6.3. Die folgenden Länder beschränken die Nutzung von VoIP-Software über VPN über das Internet: VAE, Saudi-Arabien, Pakistan, Libanon, Jordanien, Ägypten, Oman, Katar, Jemen, Algerien und Kuwait. Der Kunde hat die Pflicht die Gesetze der jeweiligen Länder zu beachten. Veronym ist nicht verantwortlich für den Missbrauch des Dienstes.
6.4. Der Kunde kann sich nicht auf andere Rechte zur Nutzung der Dienste berufen, als in diesem Vertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind.
6.4.1. Der Kunde stimmt zu und versteht, dass er für alle Aktivitäten der Endnutzer und für die Einhaltung dieser Vereinbarung durch die Endnutzer verantwortlich ist;
6.4.2. Der Kunde:
- trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit aller Kundendaten
- verhindert den unbefugten Zugriff auf die Dienste oder deren Nutzung und Veronym unverzüglich über einen solchen unbefugten Zugriff oder eine solche unbefugte Nutzung informieren; und
- hält alle geltenden Gesetze und/oder Vorschriften bei der Nutzung der Dienste ein.
6.4.3. Damit Veronym seine Dienste bereitstellen kann, ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Webverkehr oder internen Datenverkehr über gültige Weiterleitungsmechanismen an Veronym weiterzuleiten, welche ein automatisches Failover ermöglichen (z.B. PAC, IPSEC, GRE-Tunnel und/oder Veronym-App).
6.4.4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Veronym alle technischen Daten und andere Informationen und Berechtigungen (einschließlich der Verkäufer des Kunden) zur Verfügung zu stellen, die Veronym vernünftigerweise anfordern kann, um Veronym die Bereitstellung der Dienste für den Kunden zu gestatten.
6.5. Der Kunde ist dafür verantwortlich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Dienste sichergestellt ist.
6.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Schwachstellen des Produkts zu untersuchen, zu scannen oder zu testen oder gegen Sicherheitsmaßnahmen oder Überprüfungen zu verstoßen.
6.7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Veronym-Client mit dem Endes Vertrages von jedem der Endgeräte deinstalliert wird. Veronym fordert den Kunden bei Beendigung des Vertrages ausdrücklich zur Deinstallation des Veronym-Client auf. Der Kunde hat Veronym gegenüber aus Anlass der Beendigung hierüber eine Erklärung abzugeben. Dem Kunden ist bekannt, dass die Nutzung des Client über den Tag der Beendigung des Vertrages hinaus zu einem erneuten Vertragsschluss zu den zu diesem Zeitpunkt aktuellen Konditionen führt.
7. Richtlinien und Verantwortlichkeiten für Veronym
7.1. Veronym hat das Recht
- Vorschläge, Ideen, Erweiterungswünsche, Feedback, Empfehlungen oder andere Informationen, die der Kunde in Bezug auf die Dienste bereitstellt, zu verwenden, und zu verarbeiten (zusammen "Feedback");
- Informationen über Malware, Spam, Botnets oder andere Bedrohungen im Rahmen der Nutzung der Dienste durch den Kunden zu verwenden, um
- die Dienste aufrechtzuerhalten, zu verbessern und/oder zu analysieren, einschließlich der Erstellung fortschrittlicher Analysen und Berichte,
- alle gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen einzuhalten und/oder
- bösartige oder unerwünschte Inhalte seinen Lizenzgebern anonym zur Verfügung zu stellen, um die Dienste weiterzuentwickeln und zu verbessern;
- Benchmarks und Maßnahmen auf der Grundlage aggregierter Daten zu entwickeln und zu kommerzialisieren.
7.2. Die in dieser Vereinbarung festgelegten Vertraulichkeits- und Sicherheitsverpflichtungen von Veronym werden durch die in Punkt 7.1 genannten Bedingungen in keiner Weise eingeschränkt.
7.3. Veronym erkennt an, dass alle Rückmeldungen "wie besehen" ohne jegliche Garantie erfolgen.
7.4. Veronym darf die Kundendaten im Rahmen seiner Leistungserbringung für den Kunden, verarbeiten, verwenden, darauf zugreifen oder ändern, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
7.5. Veronym trifft wirtschaftlich angemessene Maßnahmen, um die Sicherheit und Integrität der Dienste und der Kundendaten zu gewährleisten und physische, technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen gegen versehentlichen, unrechtmäßigen oder unbefugten Zugriff auf oder Nutzung, Zerstörung, Übertragung, Offenlegung oder Änderung von Kundendaten zu treffen;
7.6. Veronym behält sich das Recht vor, die Bandbreite zu verwalten oder den Datenverkehr über das Internet auf wirtschaftlich optimale Weise zu leiten, sofern diese Maßnahmen die Verpflichtungen von Veronym aus dieser Vereinbarung nicht beeinträchtigen;
7.7. Veronym behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Diensten auszusetzen, wenn die Nutzung der Dienste durch den Kunden eine unmittelbare Bedrohung für das Netzwerk von Veronym darstellt oder wenn dies von einem Gericht oder einer zuständigen Behörde angeordnet wird. In solchen Fällen wird Veronym:
- diese Dienste nur in dem Umfang aussetzen, der vernünftigerweise notwendig ist, um Schäden am Netzwerk von Veronym zu verhindern (z.B. Sperrung von Quell-IP-Adressen);
- angemessene Anstrengungen unternehmen, um den Kunden unverzüglich zu kontaktieren und ihm die Möglichkeit zu geben, die Konfiguration seiner Server entsprechend zu ändern und/oder mit dem Kunden zusammenzuarbeiten, um die Probleme, die die Aussetzung dieser Dienste verursachen, unverzüglich zu beheben;
- die ausgesetzten Dienste sofort nach Behebung eines Problems wiederherstellen.
8. Eingeschränkte Garantie
8.1. Veronym gewährt keine Garantien, Zusicherungen, Bestimmungen oder Bedingungen ausdrücklicher oder stillschweigender Natur, die entweder aus einer Geschäftsbeziehung oder einem Handelsbrauch entstehen bzw. aus gesetzlichen Gewohnheitsrechtlichen Vorschriften abgeleitet werden.
8.2. Ohne Einschränkung der vereinbarten Bestimmungen erteilt Veronym keine Zusicherungen und gibt keine Gewährleistung, dass das Produkt fehlerfrei oder frei von Unterbrechungen oder sonstigen Störungen ist oder dass das Produkt jedwede oder alle Anforderungen des Benutzers erfüllen wird, ungeachtet dessen, ob gegenüber Veronym offengelegt oder nicht.
8.3. Ausgenommen sind jegliche Gewährleistungen, Bestimmungen, Zusicherungen oder Bedingungen, die durch geltendes Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.
9. Rechte am geistigen Eigentum
9.1. Alle Rechte und Titel an und für das geistige Eigentum, das zur Erbringung der Dienste verwendet wird, einschließlich aller damit verbundenen Rechte an geistigem Eigentum, gehören ausschließlich Veronym und seinen Lizenzgebern. Dem Kunden werden keine anderen Rechte gewährt, als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten.
9.2. Alle Rechte und Titel an und für die Kundendaten gehören ausschließlich dem Kunden. Veronym werden keine anderen Rechte gewährt, als die in dieser Vereinbarung ausdrücklich festgelegten.
9.3. Verletzungen der Urheberrechte an der Software unterliegen der zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Haftung gemäß geltendem Recht.
9.4. Es dürfen keine Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf das Eigentum von Veronym, im Produkt selbst, der zugehörigen Dokumentation oder anderweitigem Material entfernt oder geändert werden.
10. Vertrauliche Informationen, Geheimhaltungspflicht
10.1. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die einer Partei im Rahmen des Vertragsschlusses, der Ausführung des Vertrages, der Nutzung der Dienste von Veronym offengelegt oder offenbart werden, sowie sämtliche andere Informationen, die zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden. Dies umfasst in besonderem Umfang Informationen, die vernünftigerweise als vertraulich zu betrachten sind und die Bedingungen dieser Vereinbarung. Umfasst sind ebenfalls die Preise und alle anderen Bedingungen und Abreden, die Teil des Vertragsschlusses werden.
10.2. Der Kunde und Veronym verpflichten sich, für die Dauer der Bereitstellung des Dienstes durch Veronym und für die Dauer von drei Jahren danach alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese vertraulichen Informationen nur für die Zwecke der Nutzung oder Bereitstellung des Dienstes gemäß den vorliegenden Bestimmungen zu verwenden.
10.3. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung in diesem Abschnitt gelten nicht für Informationen, die:
- der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder bekannt werden, ohne dass die offenlegende Partei eine Verpflichtung aus dieser Vereinbarung verletzt
- der offenlegenden Partei bekannt waren, bevor die Verpflichtung zur Vertraulichkeit der Informationen bestand, ohne dass eine Verpflichtung aus dieser Vereinbarung verletzt wird
- unabhängig von der empfangenden Partei ohne die Verwendung oder Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurde; oder
- rechtmäßig von einer dritten Partei ohne Verletzung einer Verpflichtung, die der offenlegenden Partei geschuldet ist, und ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wird. Die Identifizierung des Kunden als Kunde von Veronym gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt nicht als vertrauliche Information.
10.4. Die Offenlegung oder Verwendungen vertraulicher Informationen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der anderen Partei.
10.5. Den Parteien ist es gestattet, Informationen an Personen innerhalb des Unternehmens weiterzugeben, die denselben Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen, wie die Parteien selbst. Die Weitergabe ist ebenfalls zulässig an Wirtschaftsprüfer, Buchhalter oder Anwälte, die der beruflichen Schweigepflicht unterliegen oder sich einer Verschwiegenheitsverpflichtung unterworfen haben.
10.6. Beide Parteien verpflichten sich für den Schutz der vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei mindestens das gleiche Maß an Sorgfalt anzuwenden und Maßnahmen zum Schutz der Informationen zu ergreifen, wie sie für eigenen vertrauliche Informationen walten lässt. Dieses Maß darf aber keine angemessenen Sorgfaltsstandards unterschreiten.
10.7. Für den Fall, dass eine der Parteien gesetzlich dazu verpflichtet sein, oder werden sollte vertrauliche Informationen der anderen offenzulegen, besteht die Pflicht die andere Partei über die Offenlegung zu informieren, sofern gesetzlich zulässig. Die Parteien verpflichten sich, soweit zulässig die andere Partei angemessen zu unterstützen, die Offenlegung zu verhindern.
10.8. Für den Fall der widerrechtlichen Offenbarung oder Verwendung vertraulicher Informationen (oder der Androhung dessen) oder den Fall des Verstoßes in sonstiger Weise gegen die Geheimhaltungspflicht vereinbaren die Parteien die Fälligkeit einer Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe wird durch die jeweils andere Partei festgesetzt und kann gerichtlich überprüft werden.
11. Datenschutz
Veronym sorgt dafür, dass alle Personen, die mit der Erfüllung oder Bearbeitung des Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung auf das Datengeheimnis ist spätestens vor der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit vorzunehmen und dem Kunden auf Verlangen nachzuweisen.
12. Endpoint Detection und Response
Mit der Installation des Veronym-EDR-Client gewährt der Kunde Veronym Administratorenrechte für sein Endgerät. Im Falle eines Angriffs erkennt EDR die Bedrohungen auf dem Endgerät. EDR untersucht die Bedrohung und ergreift automatisch Abwehrmaßnahmen. Indem die Bedrohung am Endpunkt eingedämmt wird, hilft EDR die Bedrohung zu eliminieren und ihre Ausbreitung zu verhindern.
13. Anwendbares Recht/ Gerichtsstand/ Schiedsgerichtsklausel
13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.
13.2. Für jeden Abschluss eines Vertrages mit Veronym in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union gilt gleichermaßen deutsches Recht.
13.3. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin der ausschließliche Gerichtsstand. Sowohl die Gerichtssprache, als auch die Sprache in außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren ist Deutsch.
13.4. Für Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, verpflichten sich die Parteien vor der Anrufung eines ordentlichen Gerichts zunächst eine außergerichtliche Streitbeilegung und sodann ein Schiedsgerichtsverfahren durchzuführen.
14. Außergerichtliche Streitbeilegung
14.1. Kommt es aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zu Streitigkeiten, werden die Parteien den Streit in den folgenden Schritten einer Lösung zuführen. Der Übergang von einem Verfahrensschritt ist erst zulässig, wenn der vorangegangene Verfahrensschritt entsprechend den nachfolgenden Festlegungen abgeschlossen oder durch den ebenfalls nachfolgend bestimmten Zeitablauf beendet ist:
14.2. Die Parteien werden sich in einem ersten Schritt bemühen, den Konflikt einvernehmlich durch Verhandlungen zu lösen.
14.2.1. Zu diesem Zweck werden sich die Parteien innerhalb von sechs Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch eine Partei in Berlin zu Verhandlungen treffen.
14.2.2. In diese Verhandlung wird jede Seite auch ein Mitglied ihrer Geschäftsführung entsenden.
14.2.3. Ein Nichtzustandekommen oder Scheitern der Verhandlungen hat auch dann keine Haftungsfolgen oder sonstigen rechtlichen Konsequenzen, wenn eine Partei das Nichtzustandekommen oder Scheitern zu vertreten hat.
14.3. Erklärt eine Partei die Vergleichsverhandlungen nach Ziff. 1 schriftlich für gescheitert oder kommt es nicht innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Aufforderung einer Partei zu Vergleichsverhandlungen zu einem persönlichen Treffen der Parteien, kann jede Partei zur Beilegung von Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ein Schiedsgerichtsverfahren einleiten.
14.3.1. Das Schiedsverfahren wird nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutsch-Nordischen Juristenvereinigung e.V. – Stand: 14.05.2006 – unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs entschieden.
14.3.2. Schiedsort ist Berlin. Das Schiedsgericht kann jedoch auch an anderen Orten Verhandlungen führen und Beweise erheben, wenn es dies für zweckmäßig erachtet. Es wird die Parteien in diesem Fall vorher anhören.
14.3.3. Das Schiedsgericht besteht gem. § 2 SGO aus drei unabhängigen und unparteilichen sowie zur Ausübung der schiedsrichterlichen Tätigkeit nach ihrer Kenntnis und Erfahrung befähigten Schiedsrichtern.
14.3.4. Das Schiedsgericht verfährt – vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen – wie in der SGO vorgesehen. Bei Regelungslücken gelten die Regelungen der deutschen Zivilprozessordnung und des RVG ergänzend.
14.3.5. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Deutsch.
14.4. Verjährungs- und vertragliche Ausschlussfristen sind während der Dauer des Konfliktlösungsverfahrens gehemmt. Die Hemmung beginnt mit Zugang der Aufforderung zu Verhandlungen nach Ziffer 19.1. Die Hemmung endet frühestens drei Monate nach diesem Zeitpunkt.
15. Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
15.1. Veronym behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu aktualisieren, zu ändern und neue oder zusätzliche Bedingungen festzulegen. Solche Änderungen werden sofort wirksam, wenn sie in den Vertrag aufgenommen werden.
15.2. Über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kunde im Rahmen der Nutzung der Dienste durch Veronym informiert. Durch Fortsetzung der Nutzung gilt die Zustimmung zu den geänderten AGB als erteilt.
16. Elektronische Mitteilungen
Die Parteien sind berechtigt, sich wichtige Informationen und Mitteilungen per E-Mail zur Verfügung zu stellen.
17. Schriftform
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Änderungen der Schriftform.
18. Schlussbestimmungen
18.1. Rechte, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, schaffen keine Rechte zugunsten Dritter.
18.2. Das Original der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist in deutscher Sprache ausgefertigt. Zum Zweck der Kundenfreundlichkeit und der Transparenz können die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Veronym in anderen Sprachen als der Deutschen vorliegen. Sollten Übersetzung und Original nicht übereinstimmen, haben die Bedingungen in deutscher Sprache Vorrang und sind ausschließlich entscheidend.
19. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich die unwirksame Klausel durch eine wirksame Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.